Uns bei Wort für Wort begegnet immer wieder in Texten der recht inflationäre Gebrauch des kaufmännischen Und-Zeichens: &. Wann lassen wir dies durchgehen und wo korrigieren wir strikt auf Schreibung im Wortlaut? Diese Diskussion führen wir immer wieder.
Und tatsächlich lohnt sich ein genauerer Blick auf dieses kleine Zeichen.
Es taucht inzwischen gefühlt überall auf:
👉 „Beratung & Coaching“
👉 „Tipps & Tricks“
👉 „Sprache & Stil“
👉 „Planung & Umsetzung“
Sieht modern aus. Ist schön kompakt. Und irgendwie … professionell?
Aber ist es auch richtig?
Das kaufmännische Und-Zeichen – das Et-Zeichen (&) – hat eine ziemlich konkrete Aufgabe. Es wird vor allem in Firmennamen und anderen festen Bezeichnungen verwendet.
Heißt ein Unternehmen beispielsweise „Müller & Meier GmbH“, dann bleibt das & natürlich stehen. Schließlich gehört es zum Namen. ✍️
Im ganz normalen Fließtext gilt dagegen: „und“ wird ausgeschrieben.
Also:
❌ „Wir verbinden Text & Gestaltung.“
✅ „Wir verbinden Text und Gestaltung.“
❌ „Wir prüfen Rechtschreibung & Grammatik.“
✅ „Wir prüfen Rechtschreibung und Grammatik.“
❌ „Das gilt für Print & Online.“
✅ „Das gilt für Print und Online.“
Und genau hier wird es für uns im Korrektorat interessant. 👀
Die zunehmende Verwendung des Zeichens hat natürlich auch mit unserem heutigen Kommunikationsalltag zu tun. In Logos, Überschriften, Social Media und Werbung ist das & längst ein etabliertes Gestaltungselement. Es spart Platz und kann optisch durchaus seinen Reiz haben.
Und deshalb korrigieren wir nicht jedes & gnadenlos weg. 😉 Wir schauen auf den Kontext, die Funktion und gegebenenfalls auf die offizielle Schreibweise.
Unsere Entscheidung:
🔹 Teil des Eigennamens? → & stehen lassen
🔹 Ersatz für „und“ im normalen (Fließ-)Text? → „und“ ausschreiben
🔹 Griffige Überschriften? → & stehen lassen






